Fachberater für Unternehmensnachfolge

Nachfolge planen


Steuerrecht - Erbrecht - Gesellschaftsrecht

Familienrecht - Arbeitsrecht

Zukunft gestalten


Erbfolge - Verkauf - Verpachtung

MBO - Vermögensumschichtung

Umwandlung - Stiftung


Standort Qualität
 
Aktueller Hinweis | Schließen
Mit Urteil vom 6. 10. 2011 - VI R 56/10 hat der BFH entschieden, dass allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, die Anwendung der 1-%-Regelung nicht rechtfertigen kann.

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers der als Arbeitslohn zu erfassen ist.  Im Streitfall standen dem Kläger, der in einem Autohaus als Verkäufer beschäftigt ist, Firmenwagen für Probe- und Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus durfte er diese Wagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, nicht aber für private Fahrten nutzen. Im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass dieser Nutzungsvorteil nicht nur – wie vom Arbeitgeber – mit der Zuschlagsregel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zu bewerten, sondern darüber hinaus auch nach der 1-%-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) zu versteuern sei.

Der BH hat dann entschieden, daß allein die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte indessen noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG sei. Der Gesetzgeber habe diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG vielmehr der Erwerbssphäre zugeordnet und den multikausalen und den multifinalen Wirkungszusammenhängen, einfachgesetzlich durch einen beschränkten Werbungskostenabzug Rechnung getragen.
 

Aktuell bei Michael Dorfmüller


Mittwoch, 19. Januar 2011
Bei erstmaliger Wahl der getrennten Veranlagung...
kann Gestaltungsmissbrauch vorliegen Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd...weiter
Mittwoch, 19. Januar 2011
Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten ist Voraussetzung, dass diese nicht dauernd getrennt leben. Ein Ende dieser ehelichen Le...weiter
Mittwoch, 19. Januar 2011
Steuerfalle bei der Übertragung des selbst genutzten Einfamilienhauses auf den Ehepartner
Der Ehemann war Eigentümer des von ihm und seiner Ehefrau zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses. Er übertrug dieses Grun...weiter
Mittwoch, 19. Januar 2011
Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung verf
Das Gesetz lässt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für jeden Tag der Abwesenhei...weiter